glücksspiele


Jener seit 2008 geltende Staatsvertrag zum Glucksspielwesen in Deutschland (Glucksspielstaatsvertrag) war nach Ablauf der Vier-Jahres-Frist am 31. Dezember 2011 auBer Kraft getreten. Sein Inhalt galt jedoch in NW bis zu einer neuen landesrechtlichen Regelung fort, die wahrlich erfolgt ist.

Wegen dieser Entwicklungen insbesondere vom Bereich des gewerblichen Glucksspiels begegnete dasjenige staatliche Wettmonopol unionsrechtlichen Bedenken. Der Gesetzgeber war daher gefordert, verhaltnismaBige Regelungen vom Bereich des Glucksspielrechts zu schaffen. Vom Dezember 2011 haben die Ministerprasidentinnen und Ministerprasidenten, mit Ausnahmefall des Ministerprasidenten des Landes Schleswig-Holstein, den Entwurf des Ersten Glucksspielanderungsstaatsvertrages unterzeichnet. Die Notifizierung durch die EU wurde vom Marz 2012 erfolgreich abgeschlossen.

Die naheren landesrechtlichen Ausfuhrungsbestimmungen ergeben gegenseitig aus dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausfuhrung dieses Glucksspielstaatsvertrages – AG GluStV NRW-.

Was sind die Ziele dieses Glucksspielanderungsstaatsvertrages?

Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig

  1. dasjenige Entstehen von Glucksspielsucht und Wettsucht über verhindern und die Voraussetzungen fur die wirksame Suchtbekampfung zu schaffen,
  2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glucksspiel darstellendes Glucksspielangebot den naturlichen Spieltrieb in geordnete des weiteren uberwachte Bahnen über lenken sowie jener Entwicklung und Verbreitung von unerlaubten bestes glücksspiel in Schwarzmarkten entgegenzuwirken,
  3. welchen Jugend- und den Spielerschutz zu gewahrleisten,
  4. sicherzustellen, dass Glucksspiele ordnungsgemaB durchgefuhrt, die Kartenspieler vor betrugerischen Machenschaften geschutzt, die mit Glucksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalitat abgewehrt werden und
  5. Gefahren fur die Integritat dieses sportlichen Wettbewerbs bei dem Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.

Worin leben die wesentlichen anderungen/Regelungen?

Vonseiten einer vollstandigen Neuregelung haben die Lander abgesehen und die mit Glucksspielstaatsvertrag vonseiten 2008 geschaffenen Regelungen fortentwickelt. An welchen Zielen der Anpassen des Glucksspiels ferner den wichtigsten Instrumenten zu ihrer Durchsetzung wurde grundsatzlich festgehalten. Der Glucksspielanderungsstaatsvertrag enthalt insbesondere folgende Neuerungen:

  • Neue Akzentuierung der Kernziele dieses Glucksspielstaatsvertrages, z. B.
    • die Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glucksspielen in Schwarzmarkten ruckt in den Fokus
    • Gefahren fur die Integritat des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten ferner Vermitteln von Sportwetten sollen vorgebeugt werden
    • bei einzelnen Glucksspielformen sind differenzierte MaBnahmen auf kurze sicht, um deren spezifische Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitatsgefahrdungspotenzialen Rechnung zu tragen
  • Teilweise Wiedereroffnung des Vertriebsweges Internet fur Lotterien und Sportwetten, z. B.
    • damit soll welchen illegalen Glucksspielangeboten vom Internet eine legale, sichere und welchen Spieler- und Jugendschutz gewahrleistende Alternative gegenuber gestellt werden
    • fur Lotterien und Sportwetten vom Internet wird das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt vorgesehen
  • Dies staatliche Monopol fur Lotterien bleibt dem gegenuber bestehen
  • Regelungen zur Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten werden erstmalig in den GluandStV aufgenommen, z. B.
    • teils offnung des Vertriebsweges Internet fur Pferdewetten
    • unterbunden wird die Vertretung von Wetten an in Deutschland bei weitem nicht zugelassene Veranstalter
    • bei Festquotenwetten der Buchmacher greift kunftig das Spielersperrsystem
  • Aufnahme von Regelungen zur Regulierung der Spielhallen, die freilich auch einer glucksspielrechtlichen Genehmigung bedurfen
  • Gewinnspiele im Rundfunk werden aus dem Anwendungsbereich des Staatsvertrages herausgenommen (hier gilt nur jener Rundfunkstaatsvertrag)
  • Neuregelung uber Art ferner Umfang der Werbung fur offentliches Glucksspiel, z. B.
    • Werbung fur Lotterien (Ansprechperson Andreas Mikus) und Sportwetten (Ansprechperson Stephanie Engel) kann im Fernsehen und im Internet erlaubt werden. Das erfolgt auf Vordruck im landereinheitlichen Verfahren durch die Bezirksregierung Dusseldorf
      Antragsformular Merkblatt
    • im Fernsehen ist unmittelbar vor oder wahrend dieser Live-ubertragung von Sportereignissen Werbung fur Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulassig
  • die Zusammenarbeit der Lander wird fortentwickelt des weiteren effektiver ausgestaltet,
    • NRW erteilt bundesweit die Erlaubnisse fur Werbung vom Internet oder vom Fernsehen
    • Hessen fuhrt dasjenige Konzessionsverfahren fur private Sportwetten-Anbieter durch
    • Schaffung des Glucksspielkollegiums, das bundesweit die Entscheidungen vom landereinheitlichen Verfahren vorbereitet

Was ist ein Glucksspiel?

Das Glucksspiel liegt vor, wenn im Zusammenhang eines Spiels fur den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird des weiteren die wahl uber welchen Gewinn ganz oder aber uberwiegend vom Vorhersehung abhangt. Die Urteil uber den Geldgewinn hangt bedenkenlos vom Zufall ab, falls dafur der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukunftiger Ereignisse maBgeblich ist. Auch Beschreiben gegen Entgelt uff (berlinerisch) den Eintritt , alternativ Ausgang eines zukunftigen Ereignisses sind glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen. Pferdewetten sind Beschreiben aus Anlass offentlicher Pferderennen und anderer offentlicher Leistungsprufungen fur Pferde.

Wer darf Lotto in Nordrhein-Westfalen aufführen?

Dieser Gesetzgeber hat darüber hinaus dem Ausfuhrungsgesetz angenehm Glucksspielanderungsstaatsvertrag geregelt, falls das Land NORDRHEIN-WESTFALEN allein befugt ist, innerhalb seines Staatsgebietes Lotterien zu aufführen (sog. Veranstaltungsmonopol). Es hat diese Kapitulation fur diesen Gebiet der Westlotto GmbH Co. OHG (WestLotto) in Munster ubertragen.

Wo kann ich uff (berlinerisch) Sportereignisse wetten?

Sportwetten konnen Sie in einer Wettvermittlungsstelle eines zugelassenen Veranstalters von Sportwetten oder uber das Internet beim zugelassenen Veranstalter abschlieBen.

Wo kann ich z. B. “Roulette”, “Poker”, “Black Jack” spielen?

In NW in den vier Spielbanken (Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund-Hohensyburg des weiteren Duisburg). Diese werden von der Westspiel-Gruppe, deren Anteile uberwiegend dem Land NW gehoren, betrieben. Naheres finden Sie uff (berlinerisch) der Seite www.westspiel.de. Eine funfte Spielbank ist gesetzlich seither dem 01. 12. 2012 zulassig.

Im Internet ist die Veranstaltung oder Vertretung dieser Spiele bei weitem nicht zulassig.

Gibt es auch andere Veranstalter?

Ja, allen Veranstaltern sog. “Lotterien mit geringerem Gefahrdungspotential” (z. B. “ARD-Fernsehlotterie” oder “Aktion Mensch”) konnte auch diese eine, Erlaubnis erteilt sein.

Ebenfalls gibt es sog. “Kleine Lotterien”. Hierfur gelten folgende Regelungen:

Fur Veranstaltungen,

  1. die sich in keiner weise uber das Gebiet einer kreisfreien Decke oder eines Bezirk hinaus erstrecken,
  2. deren Spielplan einen Reinertrag von seiten mindestens einem Drittel des Spielkapitals (=Gesamtpreis der Lose) vorsieht,
  3. bei denen das Spielkapital den Wert vonseiten 40. 000 Euro nicht ubersteigt,
  4. bei denen der Losverkauf die Dauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres nicht uberschreitet und
  5. bei denen niemals Pramien- oder Schlussziehungen vorgesehen sind,
  6. für denen der Reinertrag der Veranstaltung ausschlieBlich und unmittelbar fur gemeinnutzige, mildtatige oder aber kirchliche Zwecke verwendet wird und
  7. die niemals wirtschaftlichen Zwecke beobachten,

ist durch Runderlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 11. 12. 2017 eine Allgemeine Genehmigung erteilt worden.

Selbige “Allgemeine Erlaubnis” stammt fur folgende Veranstalter in Frage:

  • Institutionen und Organisationen dieser Kinder- und Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpflege,
  • Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften,
  • Sportvereine,
  • Feuerwehren
  • Stiftungen

Die “Kleine Lotterie/Ausspielung” ist natürlich

  • mindestens zwei Prinzip vor Beginn
  • unter Angabe des Spielkapitals
  • sowie dieser Dauer der Vorstellung